Die letzte Stufe der BImSchV wird 2024 erreicht
Der 31.12.2024 ist der Stichtag für alle Kaminanlagen bis Baujahr 2010. Bis zu diesem Datum müssen diese Feuerstätten stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Dies gilt, wenn sie die Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung nicht erfüllen.
Wir Ofenräte sind eindeutig für diese Regelung, denn innerhalb der letzten Jahre hat sich die Feuerungstechnik enorm verbessert. Moderne Kamine verbrennen bei richtiger Bedienung: emissionsärmer und nachhaltiger. Durch den gezielten Austausch technisch veralteter Feuerstellen wird die Umwelt nachweisbar entlastet.
Fakten dazu können Sie in unserer Broschüre nachlesen.