Time to say good­bye …

Die letz­te Stu­fe der BImSchV wird 2024 erreicht

Der 31.12.2024 ist der Stich­tag für alle Kamin­an­la­gen bis Bau­jahr 2010. Bis zu die­sem Datum müs­sen die­se Feu­er­stät­ten still­ge­legt, aus­ge­tauscht oder nach­ge­rüs­tet wer­den. Dies gilt, wenn sie die Anfor­de­run­gen der 2. Stu­fe der 1. Bun­des-Immis­si­ons­schutz-Ver­ord­nung nicht erfül­len.

Wir Ofen­rä­te sind ein­deu­tig für die­se Rege­lung, denn inner­halb der letz­ten Jah­re hat sich die Feue­rungs­tech­nik enorm ver­bes­sert. Moder­ne Kami­ne ver­bren­nen bei rich­ti­ger Bedie­nung: emis­si­ons­är­mer und nach­hal­ti­ger. Durch den geziel­ten Aus­tausch tech­nisch ver­al­te­ter Feu­er­stel­len wird die Umwelt nach­weis­bar ent­las­tet.

Fak­ten dazu kön­nen Sie in unse­rer Bro­schü­re nach­le­sen.

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