Klimafreundlich heizen
Der Ofenrat
und das Klima
Der Ofenrat setzt sich ein für Klima. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung das Feuer mit Holz böse ist und dem Klima schadet setzt der Ofenrat auf Aufklärung.
Klimafreundlich heizen ist garnicht so schwer!
Denn wird der Brennstoff Holz richtig genutzt, verbrennt er nahe zu klimaneutral.
Wurde das Holz in der Forstwirtschaft korrekt erzeugt, nimmt ein Baum während seiner Wachstumsphase die gleiche Menge Kohlendioxid auf, die er beim Abbrand abgibt. Damit dieses Gleichgewicht bestehen kann, ist eine ausreichende Wachstumszeit, die regionale Anzucht und eine kontrollierte Verbrennung notwendig.
Klimafreundlich heizen
Brennstoff
Wird der Brennstoff Holz richtig genutzt, verbrennt er nahe zu klimaneutral. Wurde das Holz in der Forstwirtschaft korrekt erzeugt, nimmt ein Baum während seiner Wachstumsphase die gleiche Menge Kohlendioxid auf, die er beim Abbrand abgibt. Damit dieses Gleichgewicht bestehen kann, ist eine ausreichende Wachstumszeit, die regionale Anzucht und eine kontrollierte Verbrennung notwendig.
Mit dem Begriff der Klimaneutralität werden Prozesse bezeichnet, bei denen das atmosphärische Gleichgewicht nicht verändert wird und in deren Verlauf es nicht zu einem Netto-Ausstoß von Treibhausgasen kommt. Grundlage für die Beurteilung sind die Ausstöße klimarelevanter Gase, insbesondere CO2.
Kohlenstoffdioxid (CO2) wird als „Klimagift“ bezeichnet, weil es im übertragenen Sinne Gift für das Klima ist: Es absorbiert die Wärmeabstrahlung von der Erde und heizt so die Atmosphäre auf. Für den Menschen ist CO2 in geringer Konzentration nicht giftig, es behindert aber die Sauerstoffaufnahme.
Bei der Verbrennung verbindet sich der Kohlenstoff © des Holzes mit Sauerstoff (O) aus der Atmosphäre und bildet Kohlendioxid (CO2). Aus jedem Kohlenstoffatom entsteht genau ein Molekül CO2. Durch die hinzugekommenen zwei Sauerstoffatome ist das Molekül CO2 schwerer als das Kohlenstoffatom alleine.
Klimafreundlich heizen
Gesetzliches
Es gibt in der Tat schon Regionen, wo eine Feuerstätte nicht zugelassen wird. Dies betrifft aktuell die Ballungszentren oder geografisch ungünstig gelegene Landstriche.
Das Bundes-ImmissionsSchutzGesetz (Kurz: BImSchG) regelt über die Bundes-ImmissionsSchutzVerordnung (Kurz: BImSchV) den Betrieb von Feuerstätten. Es besteht aus 2 Stufen. Diese schreiben abgestuft für mit Holz betriebene Feuerstätten bestimmte Grenzwerte für die Emissionen an Kohlenmonoxid und Feinstaub vor. Werden diese überschritten, muss die Feuerstätte stillgelegt oder mit geeigneten Staubfiltern ausgestattet werden. Eine gute Übersicht gibt dazu die „Feuerstätten Ampel“
Das BImSchG regelt die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad.
Feuerstellen, die nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, müssen durch die Typenprüfung des Herstellers belegen, dass sie die Anforderungen an Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrad erfüllen.
Bis zum Stichtag 31.01.2014 gelten die Anforderungen der BImSchV Stufe eins: Emissionen von weniger als 2000 mg/m³ CO, weniger als 75 mg/m³ Feinstaub und ein Wirkungsgrad von mehr als 73 Prozent.
Ab dem 01.01.2015 gilt dann die BImSchV Stufe zwei: Ab dann gelten die Anforderungen: Emissionen von weniger als 1250 mg/m³ CO und weniger als 40 mg/m³ bei einem Wirkungsgrad von mehr als 73 Prozent.
Die Feuerstätten Ampel gibt einen schnellen Überblick durch die Auflistung des Baujahres der Feuerstelle darüber, wann sie stillgelegt, bzw. nachgerüstet werden muss.