Die Änderungen auf einen Blick
Maßgebend sind nun Abstände des Schornsteins zum Dachfirst:
· Der Abstand zum First muss kleiner sein als der Abstand zur Traufe.
· Ist der Abstand zum First größer als 40 cm muss die Höhe über dem First mindestens dem horizontalen Abstand zum First entsprechen.
Unsere Empfehlung: Den Schornstein während der Planungsphase firstnah zu positionieren.
Es gilt:
Für Dächer mit einer Dachneigung kleiner als 20° wird die erforderliche Höhe durch ein gedachtes Dach mit einer 20°-Neigung berechnet. Die Konsequenz: Je größer der Abstand zwischen Schornsteinaustritt und First - desto größer wird die Schornsteinhöhe, wenn der Schornstein vertikal nach oben geführt werden soll.
Für Dächer mit einer Dachneigung größer als 20° muss die erforderliche Höhe über First dem horizontalen Abstand zum First betragen, mindestens aber 40 cm darüber.
* Die neuen Regeln gelten für:
· Schornsteine für feste Brennstoffe wie z.B. Holz, Holzpellets oder Kohle
· Feuerungsanlagen die nach dem 31.12.2021 errichtet worden
* Es gibt ggf. Ausnahmeregelungen
bei Neuerrichtung einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe in einem Bestandsgebäude. (Errichtet vor dem 1. Januar 2022 oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist).
Hier gelten u.U. die bisherigen Ableitbedingungen aus der 1. BImSchV vom 26. Januar 2010 weiter. Darüber entscheidet der zuständige Bezirks-Schornsteinfeger, wobei das Landesbaurecht ist weiterhin zu beachten ist.
Unsere Empfehlung: Bitte beziehen Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger rechtzeitig in Ihre Schornstein- und Kaminplanungen mit ein!
Weiterführende Informationen:
Richtlinie VDI 3781
1.BImSchV
Bundesgesetzblatt Nr. 73 vom 18.10.2021